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E-Rechnung & Leitweg-ID
E-Rechnung / Leitweg-ID
Die Verwaltungsgemeinschaft Münchenbernsdorf bietet ihren Auftragnehmern und Auftragnehmerinnen die Möglichkeit, E-Rechnungen über die zentrale Rechnungseingangsplattform zu übermitteln, um die Bearbeitung von Rechnungen zu beschleunigen und Kosten zu sparen.
Die Zentrale Rechnungseingangsplattform zur Registrierung und Anwendung finden Sie unter https://xrechnung-bdr.de
Hier können Sie als Auftragnehmer*in ihre elektronischen Rechnungen erfassen oder bereits erstellte elektronische Rechnungen hochladen. Die elektronischen Rechnungen gelten nach erfolgreichem Erfassen/Hochladen als eingereicht und damit als dem Empfänger/ der Empfängerin zugestellt.
Rechtliche Grundlagen
Die Europäische Richtlinie 2014/55/EU vom 16. April 2014 über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen schreibt den Empfang und die Weiterleitung von E-Rechnungen verbindlich vor.
Die Mitgliedstaaten waren verpflichtet, bis zum 27. November 2018 entsprechende Vorschriften zur Umsetzung zu erlassen. Entsprechend § 4 a i. V. m. § 18 des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz, EGovG-Bund) sowie § 14 des Thüringer Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung (Thüringer E-Government-Gesetz, ThürEGovG) ist der elektronische Rechnungsempfang ab dem 27. November 2019 durch alle öffentlichen Auftraggeber in Thüringen umzusetzen.
Was ist eine elektronische Rechnung?
Laut der Europäischen Richtlinie Nr. 2014/55/EU gilt nur ein strukturierter, maschinenlesbarer Datensatz als echte E-Rechnung, weil nur dieser automatisch verarbeitet werden kann. Ein normales PDF oder ein Bild der Rechnung reicht nicht aus. E-Rechnungen an Behörden müssen dem Standard XRechnung (oder ZUGFeRD) entsprechen, also XML-basiert und maschinenlesbar sein.
Das bedeutet für Sie: Der Datensatz selbst ist das rechtliche Original, in das zusätzliche Belege direkt eingebunden werden können.
Anlagen sollten die maximal zulässige Dateigröße von 10 Megabyte nicht überschreiten. Die maximale Anzahl rechnungsbegleitender Anlagen ist auf 200 beschränkt. Zusätzlich ist zu beachten, dass Texteintragungen in der E-Mail nicht berücksichtigt werden.
Folgende Formate können als rechnungsbegleitende Anlagen in eine elektronische Rechnung eingebettet werden:
PDF-Dokumente
Bilder (PNG, JPEG)
Tabellenkalkulationen (XLSX, ODS)
Textdateien (CSV)
Dateien im Format XML
Die elektronischen Rechnungen werden über die Zentrale Rechnungseingangsplattform mit Hilfe der sogenannten Leitweg-ID an die/den jeweilige/n Empfänger/in übermittelt.
Was ist eine Leitweg-ID?
Die Leitweg-ID ist eine eindeutige Identifikationsnummer zur elektronischen Adressierung und Weiterleitung von E-Rechnungen an öffentliche Auftraggeber*innen (Verwaltungsbehörden) in Deutschland. Sie ist eine Pflichtangabe bei der Erstellung und Übermittlung von elektronischen Rechnungen.
Weiterführende Informationen zur Leitweg-ID finden Sie unter https://e-rechnung-bund.de/faq/
Die Leitweg-IDs der Verwaltungsgemeinschaft Münchenbernsdorf und unserer Mitgliedsgemeinden finden Sie auf dieser Homepage unter dem Menüpunkt „Zahlungsverkehr“.
Für Rückfragen zum Verfahren der elektronischen Rechnungsübermittlung stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.
Veranstaltungskalender
Nächste Veranstaltungen:
ABBA - ABALANCE The Show Eisenberg
27.12.2026 - Uhr bis Uhr
Stadthalle, Fr.-Ebert-Str. 8 A, 07607 Eisenberg






