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Schiedsstelle
Leistungen der Schiedsstellen für die Bürger:
Möglichkeit der Schlichtung von Nachbarstreitigkeiten oder bürgerlichen Streitigkeiten
Streitigkeiten der Bürger untereinander, z. B. über Grenzabstände, Zäune, Sträucher, Bäume, Betretung und Benutzung des Nachbargrundstückes (typische Nachbarstreitigkeiten)
gewisse Mietstreitigkeiten Beachtung der Hausordnung, Gemeinschaftsordnung, (soweit sie nicht in Verträge eingreifen) und WEG
bei vermögensrechtlichen Ansprüchen gegen andere Bürger wie Schadensersatz,
Schmerzensgeld, Unterlassen oder Beseitigung
Ziel = Einigung durch Abschluss eines Vergleiches (Beilegung der Streitigkeiten)
Die Streitigkeiten können durch die Schiedsperson per Vergleich beigelegt werden und dieser Vergleich ist einem Urteil gleichgestellt (vollwertiger Vollstreckungstitel)
Schlichtung bei bestimmten strafrechtlichen Tatbeständen (Sühneverfahren)
Erfasste Delikte: Ehrdelikte (Beleidigung u. a.), Hausfriedensbruch, leichter und fahrlässiger Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung, Verletzung des Briefgeheimnisses
Ziel ist Aussöhnung zwischen Täter und Opfer
Aussöhnung kann auch durch Vergleich über eine Zahlung erreicht werden
Bei diesen Delikten muss ein Sühneverfahren der Schiedsstelle einer Privatklage beim Amtsgericht vorgeschaltet werden. Andernfalls ist eine Privatklage nicht zulässig.
Vorteile eines Schlichtungsverfahrens:
einfaches, schnelles und kostengünstiges Verfahren
Teilnahmepflicht des Antragsgegners!!
unbürokratische Vermittlung, Vorschlag verschiedener Wege der Streitbeilegung
keine Prozesskosten
geringe Antrags- bzw. Vergleichsgebühr die teilweise der Gemeinde zugutekommt
bei Einigung (Vergleich) 30 Jahre vollstreckbarer Titel
bei Nichteinigung in strafrechtlichen Verfahren über Sühnebescheinigung besteht die Möglichkeit zur Privatklage
Antragstellung:
Das Verfahren wird auf Antrag einer Partei durchgeführt, dieser kann
schriftlich über Verwaltungsgemeinschaft Münchenbernsdorf, Schiedsstelle, Karl-Marx-Platz 13, 07589 Münchenbernsdorf gestellt werden.
Kontakte über:
Verwaltungsgemeinschaft Münchenbernsdorf, Schiedsstelle, Karl-Marx-Platz 13, 07589 Münchenbernsdorf, Tel. 036604/899-0, E-Mail:
Schiedsperson: Nico Hilbert (Rechtsanwalt)
Wichtige Hinweise:
Achtung: Ein Gespräch mit der Schiedsperson ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Beachten Sie bitte, dass die Schiedsperson keine (einseitige) Rechtsberatung anbietet und eine Schlichtung nur bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Parteien (Antragsgegner und Antragsteller) durchgeführt werden kann. Eine Beratung ist auf die Fragen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft, beschränkt.
Zum Ablauf des Verfahrens:
Nach Antragstellung wird ein Schlichtungstermin bzw. Sühnetermin anberaumt, dieser kann im Rathaus stattfinden oder auch bei einer Partei (wenn es dort beispielsweise etwas zu begutachten gibt)
Die andere Partei muss an diesem Termin teilnehmen (sonst droht Ordnungsgeld)
Die Schiedsperson versucht zu schlichten und zeigt den Parteien verschiedene Wege auf, wie man das Problem beenden kann und (möglichst dauerhaften) Rechtsfrieden herstellt
Das Verfahren endet bestenfalls mit einem Vergleich. Aus diesem Vergleich kann die Zwangsvollstreckung betrieben werden, wenn sich die andere Partei der Vereinbarung widersetzt
Rechtsgrundlagen:
Thüringer Schiedsstellengesetz – ThürSchStG
Thüringer Verordnung über Schiedsstellen – ThürSchiedsVO-SGB XII
Antragsformular Schiedsverfahren
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