Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung
Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung einer Mahnung
§ 1 Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVG) i.V.m.
den Bestimmungen des Verwaltungszustellungsgesetzes (Bund) (VwZG)
Herrn Cornelis van Deudekom geb. am 21.05.1952 in Loon op Zand (Niederlande)
letzte bekannte Anschrift: Marktstraße 10
07589 Münchenbernsdorf
soll ein Verwaltungsakt (Erlassdatum 14.07.2026), Aktenzeichen 01-00014511, zugestellt werden.
Die Mahnung wird gemäß § 1 ThürVwZVG i.V.m. den Bestimmungen den Verwaltungszustellungsgesetztes (Bund) (VwZG) und § 14 Absatz 4 der Hauptsatzung der Stadt Münchenbernsdorf im Amtsblatt und auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Münchenbernsdorf durch Veröffentlichung zugestellt.
Die Mahnung kann innerhalb von zwei Wochen ab dem Tag der Veröffentlichung im Rathaus der Stadt Münchenbernsdorf, Karl-Marx-Platz 13 in 07589 Münchenbernsdorf, Zimmer 25 gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises vom Pflichtigen oder durch einen bevollmächtigten Vertreter zu den festgelegten Sprechzeiten eingesehen werden.
Durch öffentliche Bekanntmachung kann zugestellt werden, wenn der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist. Der Bescheid gilt nunmehr an dem Tag als zugestellt, an dem seit dem Tag der Veröffentlichung zwei Wochen verstrichen sind.
Mit der öffentlichen Bekanntmachung dieses Bescheides werden Fristen in Gang gesetzt.
Dadurch können nach deren Fristablauf für den Empfangsberechtigten Rechtsverluste drohen.
gez. Schlatter
Amtsleiterin Kämmerei